Institutionelles
Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für die
Pfarrei
Hl. Mutter Teresa Chemnitz
– Entwurf
–
gemäß §3
der Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen für das Bistum Dresden-Meißen vom 29.01.2015
(KA 3/2015)
1 Einleitung
1.1 Grundlagen für die Präventionsarbeit
Als Katholische Pfarrei
Heilige Mutter Teresa Chemnitz wollen wir Kindern, Jugendlichen sowie
schutzbedürftigen Erwachsenen die Möglichkeit geben, ihre
Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen und ihren
Glauben entfalten und leben zu können. Damit das möglich
ist, sollen sie sich innerhalb unserer gesamten Pfarrei sicher
fühlen. Das ist Ziel und Anliegen unserer pädagogischen
Arbeit und besonders der Präventionsarbeit gegen sexualisierte
Gewalt. Viele der in unserer Pfarrei haupt- und ehrenamtlich Tätigen
betreuen täglich Menschen aller Altersgruppen und arbeiten
intensiv mit ihnen zusammen. Sie tragen eine große
Verantwortung für deren körperliches, geistiges und
seelisches Wohl und sorgen dafür, dass junge und alte Menschen
sichere Lebensräume vorfinden. Wir wollen gemeinsam mit allen
Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens entwickeln
und die Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu einem festen
Bestandteil unserer Arbeit machen.
1.2 Schutz- und Risikofaktoren
Das hier vorliegende
Institutionelle Schutzkonzept wird in Zusammenarbeit mit den Gremien
der Pfarrei und auf Grundlage der Präventionsordnung des Bistum
Dresden-Meißen ständig weiterentwickelt.
Die Identifikation
möglicher Risikofaktoren und die Feststellung von
Gefährdungspotentialen stellen eine permanente Aufgabe dar. In
einem ersten Schritt zur Umsetzung der Präventionsordnung
erfolgt in der gesamten Pfarrei eine Risikoanalyse.
Besonderes Augenmerk
wird dabei darauf gerichtet, welche Abhängigkeitsverhältnisse
in der pädagogischen Arbeit bestehen und wann es zu
1:1-Betreuungsverhältnissen kommt. Des Weiteren wird geschaut,
wer für welche Altersgruppe verantwortlich ist, wie gut die
verantwortlichen Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit miteinander
vernetzt sind und unter welchen organisatorischen und räumlichen
Bedingungen sie ihre Arbeit ausüben.
Wichtige Aspekte sind
dabei die Bereiche Kommunikation, Beschwerde-Management,
Rückmelde-Kultur und Intervention. In diesem Bereich gab es
bisher wenig Erfahrungswerte. Aus diesem Grund stellt die Etablierung
tragfähiger Strukturen in diesem Bereich einen wichtigen Teil
unserer Arbeit dar.
1.3 Präventionsfachkräfte
Gemäß der
Präventionsordnung benennt jeder kirchliche Rechtsträger
eine Präventionsfachkraft. Für die Katholische Hl. Mutter
Teresa Chemnitz ist Herr Pater Michael Stutzig beauftragt. Er ist
erreichbar unter:
Michael Stutzig
Tel.: 0176 50203028
– E-Mail: michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de
Die
Präventionsfachkräfte sind ansprechbar für
Mitarbeiter/innen sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur
Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Sie kennen die
Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und können über
interne und externe Beratungsstellen informieren.
Sie unterstützen
die Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des
Institutionellen Schutzkonzeptes sowie der Platzierung des Themas
Prävention in den Strukturen und Gremien der Pfarrei.
2 Persönliche Eignung von Haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Pfarrei
Der Begriff
hauptamtliche Mitarbeiter/innen umfasst alle in der Pfarrei tätigen
Mitarbeitenden die in einem Anstellungs-, Praktikums- bzw.
Gestellungsverhältnis beim Bistum Dresden-Meißen oder in
der Pfarrei selbst stehen.
Ehrenamtlich Tätige
sind Menschen aller Altersgruppen, die unentgeltlich gelegentlich
oder regelmäßig eine Aufgabe/einen Dienst in der Pfarrei,
einem Gremium oder eine Gruppe erfüllen.
Fast ausnahmslos sind
die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage kommenden
Personen schon vor der Betrauung mit einer Aufgabe persönlich
bekannt. In der Regel sind es die Fähigkeiten der Einzelnen, die
sie für eine Aufgabe in Betracht haben kommen lassen. Bieten
sich bislang Unbekannte für Tätigkeiten an, so wird von
der/dem Dienstvorgesetzen mindestens ein persönliches Gespräch
mit ihnen geführt, in dem deren Qualifikation für die
Arbeit, deren Motivation und deren charakterliche Eignung abgeschätzt
werden.
Personen, die wegen
strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder
dem kirchlichen Recht verurteilt sind, werden nicht eingesetzt.
Bereits beim ersten
Treffen werden die künftigen haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen über den Präventionsansatz unserer
Pfarrei informiert und auf verpflichtende Präventionsschulungen
hingewiesen. Ihnen wird erklärt, in welchem Rahmen und in
welcher Intensität sie künftig mit Kindern und Jugendlichen
zusammentreffen bzw. zusammenarbeiten werden. Die Bewerber werden
darauf hingewiesen, dass sie ein Erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis (EFZ) vorlegen und unseren Verhaltenskodex durch
Unterschrift anerkennen müssen. Verdeutlicht wird darüber
hinaus die allgemeine Grundhaltung im Umgang untereinander.
Respektvoller Umgang, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und
kollegiales Miteinander stehen dabei ebenso im Vordergrund wie unsere
Bereitschaft, für Hilfsbedürftige, Kinder und Jugendliche
einzutreten und deren Rechte zu wahren.
Die entsprechenden
Gespräche werden vom leitenden Pfarrer oder einer von ihm
beauftragten Person durchgeführt.
Wir geben schriftliche
Informationen mit allen relevanten Punkten an die Hand, die die
geltenden Standards beschreiben (PrävO, die Leitlinien,
Verhaltenskodex, Schulungen, EFZ)
Auch die schon länger
in der Pfarrei Beschäftigten oder ehrenamtlich tätigen
werden an diesen Kriterien gemessen. Von daher sind alle in die
Thematik involviert und nehmen mindestens alle fünf Jahre an
entsprechenden Fortbildungen teil.
Wir halten es für
notwendig, dass unser Umgang miteinander immer wieder reflektiert,
überprüft und weiterentwickelt wird und Bedingungen
geschaffen werden, die das Risiko von sexualisierter Gewalt
minimieren.
In regelmäßigen
Mitarbeitendengesprächen bzw. im jährlichen
Zielvereinbarungsgespräch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten
wird gemeinsam überprüft, welche Erfahrungen inzwischen
vorliegen und ob Unterstützungs- bzw. Fortbildungsbedarf
besteht.
2.1 Das erweiterte Führungszeugnis
und die Selbstauskunftserklärung
Ob ein EFZ vorgelegt
werden muss, hängt nicht vom Tätigkeitsumfang ab, sondern
von Art, Dauer und Intensität (Nah- und Abhängigkeitsbereich)
des Kontakts mit Minderjährigen bzw. erwachsenen
Schutzbefohlenen. Grundlage der Entscheidung ist die Einschätzung,
wann ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht.
Alle angestellten
Hauptamtlichen, unabhängig davon, wie intensiv ihr Kontakt zu
Kindern und Jugendlichen ist, werden bei der Einstellung
verpflichtet, das EFZ beim Arbeitgeber vorzuzeigen und aller fünf
Jahre unaufgefordert zu aktualisieren. Weiterhin muss eine
Selbstauskunftserklärung unterschrieben werden. Diese beinhaltet
eine umgehende Mitteilungspflicht an den Dienstgeber, wenn ein
Verfahren eingeleitet wird bzw. wenn entsprechende Vorwürfe
erhoben werden. Diese Unterlagen werden in den Personalakten
hinterlegt. Außerdem haben alle den Verhaltenskodex
anzuerkennen und zu unterzeichnen.
Von den ehrenamtlich
Tätigen müssen diejenigen ein EFZ vorweisen, deren
Tätigkeit hauptsächlich oder teilweise im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit liegt und die selbstständig über
eine längere Zeit Kinder- und Jugendgruppen betreuen.
Die Vorlage des EFZ
wird dokumentiert. Die Dokumentation geschieht durch einen
Mitarbeiter/in im Pfarrbüro.
Ehrenamtliche, die
nicht selbständig und nicht über einen längeren
Zeitraum im Bereich Kinder- und Jugendpastoral tätig sind,
unterzeichnen den festgelegten Verhaltenskodex. Auch das wird durch
einen Mitarbeiter/in im Pfarrbüro dokumentiert und abgelegt. Sie
dienen auch zur Sicherstellung der Zeitintervalle bis zur
auffrischenden Präventionsschulung nach spätestens fünf
Jahren.
Für die
kostenfreie Beantragung des EFZ liegt im Pfarrbüro -
entsprechend der Anforderung - ein vorformuliertes Antragsschreiben
bereit, das auch als E-Mail-Anhang versendet werden kann. Zugleich
wird darauf hingewiesen, dass die entstehende Gebühr für
das EFZ für die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen von unserer
Pfarrei übernommen wird. Für ehrenamtlich Tätige
stellt das Bundesjustizministerium das EFZ kostenlos aus.
3 Verhaltenskodex
3.1 Positionierung
Der
Verhaltenskodex unserer Pfarrei beschreibt Grundhaltungen, die zum
eigenverantwortlichen Handeln ermutigen, und bietet Orientierung für
adäquates Verhalten. Er ist ein Schritt auf dem Weg zu einer
Kultur der Achtsamkeit. »Achtsamkeit«
meint aber nicht ausschließlich Kontrolle, sondern lenkt die
Aufmerksamkeit auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und
Jugendlichen in ihrer physischen und psychischen Entwicklung,
sowie auf die Hilfsbedürftigkeit von
schutzbefohlenen Erwachsenen.
Der Verhaltenskodex
sensibilisiert für das Vermeiden von Grenzverletzungen aller
Art, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der kirchlichen
Arbeit, und diese zu verhindern. Deshalb thematisiert der
Verhaltenskodex auch die Themen Sprache und Wortwahl, Nähe und
Distanz, Angemessenheit von Körperkontakten, Beachtung der
Intimsphäre, Zulässigkeit von Geschenken, Nutzung von
Medien und sozialen Netzwerken, Disziplinierungsmaßnahmen,
Verhalten bei Veranstaltungen, Freizeiten und Reisen. Der
Verhaltenskodex gibt die Rahmenbedingungen für die Gestaltung
pädagogischer Beziehungen vor.
Für alle, die im
Auftrag der Pfarrei mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen
Erwachsenen arbeiten, ist der Verhaltenskodex verbindlich.
Alle hauptamtlichen
Mitarbeiter/innen und alle ehrenamtlich Tätigen gemäß
PrävO § 2 Abs. 7 erkennen den Verhaltenskodex durch ihre
Unterschrift an.
Das authentische
Vorleben von Gewaltverzicht, den respektvollen und akzeptierenden
Umgang miteinander, eine altersgerechte, liebevolle und
verständnisvolle Begleitung und eine entsprechende Vermittlung
und Erklärung unserer wesentlichen Werte und Regeln sind die
Grundpfeiler unserer Arbeit mit allen Zielgruppen.
3.2 Nähe und Distanz
Nähe und Distanz
in pädagogisch-pastoralen Zusammenhängen angemessen
auszuüben, ist eine stetige Herausforderung und lässt sich
nur schwer festschreiben. Die Art, wie pädagogische Beziehungen
gestaltet werden, muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig
sein. Dies schließt exklusive Freundschaften zu einzelnen
Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale
Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.
Einzelgespräche,
Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür
vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen
jederzeit von außen zugänglich sein. Spiele, Methoden,
Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den
Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen keine Angst gemacht wird, und keine Grenzen überschritten
werden. Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen und
geachtet.
3.3 Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Besonders im Umgang mit
Kindern und Jugendlichen, aber auch generell legen wir Wert auf eine
respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation. Wir achten die
Person des Kindes oder Jugendlichen, indem wir auf Beleidigungen und
Herabsetzungen verzichten. Wir spielen Machtgefälle nicht aus
und schützen vor vorsätzlicher Überforderung. Wir
achten auf eine freundliche Wortwahl, leben diese vor und setzen uns
für diese ein.
Grenzverletzungen im
kommunikativen Bereich in Form von verbaler Aggression/verbaler
Gewalt unterbinden wir und greifen, wenn nötig moderierend in
Streitgespräche ein.
3.4 Körperkontakt
In der Arbeit mit
Menschen sind körperliche Berührungen nicht auszuschließen.
Diese haben altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu
sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die
jeweilige Schutzperson voraus, d.h. der Wille der Schutzperson ist
ausnahmslos zu respektieren. Stete Achtsamkeit und Zurückhaltung
sind geboten. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.
3.5 Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der
Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen braucht es
transparente Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre
sowohl der Kinder und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen zu achten und zu schützen.
Bei Übernachtungen
mit Kindern und Jugendlichen wird auf geschlechtergetrennte
Unterbringung geachtet. Sollte das aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht möglich sein, wird im Vorfeld der
Veranstaltung darauf hingewiesen.
Generell gelten hier
die Regeln des guten Anstandes. Im Normalfall wird vor dem Betreten
eines Zimmers angeklopft und auf Eintrittserlaubnis gewartet (außer
bei Gefahr im Verzug). Soweit gegeben, betreten möglichst nur
weibliche Betreuerinnen den Schlafraum.
Gemeinsame Körperpflege
mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht
erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch
mit Badebekleidung duschen. Bei einfachen Sanitäranlagen muss
eine Regelung getroffen werden, die die Trennung der Geschlechter
garantiert.
An unseren Angeboten
nehmen normalerweise nur Kinder teil, die schon alt genug sind um
allein auf Toilettengang und Körperhygiene zu meistern.
Ausnahmen bilden die Frohe Herrgottstunde und die
Kleinkinderkatechese. Sind die Eltern dabei nicht mit anwesend,
werden vorab eigene Vereinbarungen zwischen der Verantwortlichen und
den Eltern getroffen. In den seltenen Fällen, in denen Kinder
eine Begleitung zur Toilette brauchen, geschieht das nach Möglichkeit
durch eine weibliche Person.
3.6 Handhabung von Geschenken
Geschenke sind unter
bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich soll das
Geschenk ein materialisierter Dank sein, das freiwillig und ohne eine
Gegenleistung dafür zu erwarten geschenkt wird. Hier ist auf
eine Verhältnismäßigkeit des Geschenkes zu achten.
Wir wenden uns gegen
regelmäßige Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die
deutlich zu einer Abhängigkeit gegenüber dem Schenkenden
führen könnte.
3.7 Medien und Soziale Netzwerke
Der Umgang mit sozialen
Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit
selbstverständlich. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein
professioneller Umgang damit unablässig.
Die Auswahl von Filmen,
Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs
miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch
sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
Filme, Computerspiele
oder Druckmaterial mit pornographischen und gewaltverherrlichenden
Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.
Wir halten Kinder und
Jugendliche dazu an, in der Kommunikation in sozialen Netzwerken
Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende
Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten.
Die Nutzung von
sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein
Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen
Regeln und deren Geschäftsbedingungen zulässig. Dies gilt
insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial
oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden
sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und
die Kirchliche Datenschutzordnung (KDO) zu beachten.
Bezugspersonen und
sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder
Medien wie Mobiltelefon, Kamera und Internetforen durch minderjährige
Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind
verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges
oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (Umziehen, Duschen…)
nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
3.8 Erzieherische Maßnahmen
Im Rahmen eines
respektvollen Umgangs miteinander fordern wir das Einhalten
vereinbarter Regeln ein. Falls Sanktionen unabdingbar sind, ist
darauf zu achten, dass sie vorher angekündigt werden, im
direkten Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent,
transparent und für den/die Bestrafte/n auch plausibel sind. Im
Einzelfall kann ein Ausschluss
von einer Gruppe
verfügt werden, wenn die Bereitschaft, sich an vereinbarte
Regeln zu halten, dauerhaft ausbleibt.
Jegliche Anwendung von
körperlicher und verbaler Gewalt lehnen wir ab. Insbesondere im
Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen
jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Verspottung oder
Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.
3.9 Verhalten bei Veranstaltungen
Freizeiten mit
Übernachtungen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll
und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche
Erfahrungsebenen aller Teilnehmenden ansprechen. Dennoch müssen
sich die Verantwortlichen der damit verbundenen Verantwortung bewusst
sein.
Wo immer möglich,
wird auf geschlechtergetrenntes Schlafen geachtet.
Es ist möglich,
dass sich notwendige Rahmenbedingungen in der Praxis schwer umsetzen
lassen. In einem solchen Fall ist wie bei anderen Abweichungen ist
ein transparenter Umgang notwendig, indem dies zuvor mit
Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen und deren Einverständnis
eingeholt wird.
Auf allen
Veranstaltungen und Reisen werden Schutzbefohlene von einer
ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet.
Setzt sich die Gruppe
aus verschiedenen Geschlechtern zusammen, muss sich dies auch in der
Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Ist das nicht möglich,
werden die Erziehungsberechtigten vor der Maßnahme darüber
informiert.
Bei Übernachtungen,
insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen,
Reisen oder Ferienfreizeiten, sind den erwachsenen und jugendlichen
Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten
Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund
räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu
klären und bedürfen der Zustimmung der
Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
Die Intimsphäre
aller Teilnehmer/innen ist stets zu achten.
4 Beschwerdemanagement und Intervention
4.1 Beschwerdewege und Handlungsleitfäden
Im Rahmen des
Institutionellen Schutzkonzeptes werden Beschwerdewege sowie interne
und externe Beratungsstellen aufgezeigt. Damit wollen wir
sicherstellen, dass Missstände von allen Betroffenen benannt
werden können. Das gilt für Kinder und Jugendliche, andere
Schutzbefohlene, Eltern, bzw. Personensorgeberechtigte, aber auch
haupt- und ehrenamtlich Tätige.
Wir verpflichten uns
auf eine Haltung, in der wir kritischen Anmerkungen oder Beschwerden
nicht mit Unmut und Ablehnung begegnen, sondern diese ernst nehmen
und überprüfen, sowie die notwendigen Schlussfolgerungen
daraus ziehen. Wie und wo Beschwerde möglich ist, wird von uns
transparent und in einfacher Sprache veröffentlicht.
Grundsätzlich sind
alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen ansprechbar für
Beschwerden und Rückmeldungen. Die Beschwerdewege und
Ansprechpersonen ergeben sich grundsätzlich aus den
Zuständigkeitsbereichen der Mitarbeiter/innen.
Alle Mitarbeiter/innen
sind innerhalb ihres jeweils festgelegten Verantwortungs- bzw.
Zuständigkeitsbereiches auch zuständig für Hinweise,
Fragen und Beschwerden im Sinne der Präventionsordnung. Außerdem
gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Anliegen an den
Ortskirchen- bzw. Pfarreirat persönlich oder per Mail zu wenden.
Jede Beschwerde wird
direkt bearbeitet, sodass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen
kann. Diese Rückmeldung zeigt den Betroffenen, dass ihr Anliegen
ernst genommen und umgehend behandelt wird. Alle Beschwerden werden
vertraulich behandelt. Bei Veranstaltungen räumen wir den
Teilnehmer/innen einen angemessenen Raum zur Rückmeldung ein.
Die jeweiligen verantwortlichen Leiter/innen nutzen dies zur
Reflexion ihrer eigenen Arbeit.
Bei Beschwerden, bei
denen es Hinweise auf sexualisierte Gewalt gibt, verpflichten wir uns
grundsätzlich auf folgendes Vorgehen:
Erste Ansprechpartner
für die Anzeige von potentiellen Fällen von sexualisierter
Gewalt sind die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen. Im Fall
einer persönlichen Betroffenheit der Erstansprechpartner in der
Pfarrei, werden externe Beratungskräfte um Einschätzung
gebeten (siehe Anlage). In diesen Anliegen können Betroffene
sich zu jeder Zeit an die Beauftrage für die Prüfung von
Vorwürfen sexualisierter Gewalt des Bistums wenden.
Für das Vorgehen
bei der Vermutung von sexualisierter Gewalt sind die vom Bistum
Dresden-Meißen entwickelten Handlungsleitfäden für
die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen verbindlich. Die
Mitarbeiter/innen wurden zu diesen Handlungsleitfäden geschult
und sind mit dem Vorgehen vertraut. Um Unklarheiten im Vorgehen zu
vermeiden und ein der Situation angemessenes Handeln gewährleisten
zu können, beraten sie sich über die angezeigten
Beschwerden mit der zuständigen Präventionsfachkraft.
Sollte es eine
Betroffenheit seitens der Hauptamtlichen bzw. Hinweise auf
sexualisierte Gewalt geben, werden grundsätzlich der
unmittelbare Dienstvorgesetzte und der Präventionsbeauftragte
des Bistums informiert.
Es wurde ein
Beschwerdeformular/Dokumentationsbogen als Hilfestellung entwickelt.
Die Anzeigen unterliegen der Verschwiegenheit. Weitere Schritte
werden nur in Rücksprache mit den Betroffenen in die Wege
geleitet. Alle angezeigten Fälle werden dokumentiert und gemäß
der Absprache mit den Betroffenen an den Präventionsbeauftragten
des Bistums weitergeleitet.
4.2 Qualitätsmanagement (QM)
Bedingt durch einen
ständigen Erkenntnisgewinn in der Präventionsarbeit lässt
sich das Institutionelle Schutzkonzept nicht einmalig festschreiben,
sondern bedarf der regelmäßigen Überprüfung.
Durch die
kontinuierliche Fortschreibung des Konzeptes wollen wir in der
Pfarrei eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts sowie der
gegenseitigen Wertschätzung nachhaltig fördern.
Das Schutzkonzept wird
überprüft und gegebenenfalls überarbeitet, wenn ein
Vorfall von sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde bekannt wird,
es strukturelle Veränderungen erfordern, spätestens jedoch
nach drei Jahren. Bei einem Personalwechsel stellen wir rechtzeitig
sicher, dass die Schutzaufgaben in andere Hände gelegt werden.
Dieses institutionelle
Schutzkonzept wird sowohl in Papierform als auch digital
veröffentlicht und ist allen Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen
und Erziehungsberechtigten zugänglich.
Im Rahmen der
Beteiligung in der Begleitung und Leitung von Gruppen Minderjähriger
sowie schutzbefohlener Erwachsener werden alle haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation
eingesetzt. Im Blick auf vorhandene bzw. zu erwerbende Fähigkeiten
leistet die Pfarrei Unterstützung in den Bereichen von
Präventionsschulung, Jugendleitercard und verschiedenen
pädagogischen Kompetenzen.
4.3 Fort- und Weiterbildung
Grundschulungen zum
Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ sind
für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige verpflichtend.
Die Intensität der Schulung (3 bis 12 Stunden) hängt davon
ab, wieviel Kontakt eine Person zu Schutzbefohlenen hat oder welche
Leitungsaufgaben ihr zukommen.
Die Schulungen klären
darüber auf, was mit „sexualisierter Gewalt“ gemeint
ist, wo sie vorkommt, wer mögliche TäterInnen und Opfer
sind, welche Bedingungen ihr Vorkommen begünstigen und wo man
Hilfe erhalten kann, wenn man von sexualisierter Gewalt betroffen
ist. Die Inhalte der Schulungen richten sich nach § 10 der
Präventionsordnung unseres Bistums.
Wir informieren unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über
Prävention gegen sexualisierte Gewalt und über
entsprechende Schulungsangebote. Wir sorgen dafür, dass alle
Mitarbeitende an entsprechenden Schulungen regelmäßig
teilnehmen. Die Teilnahme wird jeweils dokumentiert.
4.4 Stärkungsmaßnahmen für Kinder
und Jugendliche
Als Pfarrei wollen wir
ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder ihr Recht, gesund
und beschützt aufzuwachsen, leben können. In vielen
verschiedenen Gruppen und Kreisen haben sie die Gelegenheit, unsere
Gemeinde als Teil der Kirche und Gemeinschaft im Glauben
kennenzulernen.
Um sie gezielt in ihrer
Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein sowie ihrer Handlungsfähigkeit
zu stärken, etablieren wir Angebote zur
Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsbestärkung.
So findet in regelmäßigen Abständen ein Starkmachtag
für Kinder statt.
5 Inkrafttreten, Überprüfung
Das vorliegende
Schutzkonzept wird für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz
mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Das Konzept wurde dem
Präventionsbeauftragten des Bistums Dresden-Meißen per
E-Mail zugesandt.
Es wird bei allen
unseren Veranstaltungen beachtet. Es wurde in allen Ortskirchenräten
der Pfarrei vorgestellt und besprochen.
Der Entwurf wird weiter
bearbeitet.
Chemnitz, den 1.Juni
2022 Pater Michael Stutzig, Pfr.
Ansprechpartner:
Präventionsfachkraft
für die Pfarrei Hl. Mutter Teresa Chemnitz
Pater Michael Stutzig
Tel.: 0176 50203028
E-Mail:
michael.stutzig@pfarrei-bddmei.de
Präventionsbeauftragte
für das Bistum Dresden-Meißen
Julia Eckert
Tel.: 0351 / 31563-251
Fax: 0351 / 31563-2251
E-Mail:
praevention@bddmei.de
Karin Zauritz
Tel.: 0351 / 31563-250
Fax: 0351 / 31563-2251
E-Mail:
praevention@bddmei.de
Beschwerdestelle für
Präventionsfragen im Bistum Dresden-Meißen
Dr. Peter Paul Straube
Tel: 0160 985 218 85
E-Mail:
ppstraube@posteo.de
Bischöfliche
Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen
sexualisierter Gewalt:
Ursula Hämmerer
Tel: 0173 536 5222
E-Mail:
haemmerer@bddmei.de
Dr. Michael Hebeis
Tel: 0172 3431 067
E-Mail:
hebeis@bddmei.de
Manuela Hufnagl
Tel: 0162 1762 761
E-Mail:
hufnagl@bddmei.de
Immer aktuelle Namen und
Kontaktdaten der Ansprechpartner im Bistum:
http://www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert/praevention-sexueller-missbrauch/praevention